94. Änderung des Flächennutzungsplans
für den Bereich Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld
Anlass der Planung
Der Verwaltungsauschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 12. September 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld" einzuleiten.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Schulmensa auf dem Gelände des Alten Bahnhofs in Clausthal-Zellerfeld geschaffen werden. Der Geltungsbereich wird so groß gefasst, dass zusätzlich eine bauliche Erweiterung für Verwaltungsräume sichergestellt werden kann und die Einrichtungen für touristische Zwecke abgesichert werden können.
Das von der Stadt beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen ist. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen der Bau einer Mensa nicht zählt.
Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich derzeit u.a. im Bereich der geplanten Bauflächen „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz / Spielplatz“ dar. Der Flächennutzungsplan wurde daher im Parallelverfahren geändert. Dabei wurde hier der Geltungsbereich kleiner gefasst, da die Darstellung im Bereich des Eulenspiegler Teichs bereits zur Planung passt.
Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld am 4. März 2026 beschlossene 94. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 26. Juni 2026 (Az. 6.0-2120-10.8-94-03/26) genehmigt.
Die Genehmigung wurde am 30. Juli 2026 im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Goslar (Ausgabe 33/26) unter www.landkreis-goslar.de bekannt-gemacht und die 94. Änderung des Flächennutzungsplans ist damit wirksam geworden.
Das Planungsbüro, welches die Unterlagen erarbeitet hat, ist das Planungsbüro Bolli, Caroline-Schelling-Eck 15, 37085 Göttingen
Öffentliche Bekanntmachung zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans
Planzeichnung zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans
Begründung zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlage zur Begründung zur 94. Änderung des FNP - Historische Nutzungsrecherche
Umweltbericht zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans mit Anlagen
Ansprechpartner/in