B-Plan Nr. 48 "August-Tiemann-Sportplatz"

(im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB)


Anlass der Planung

Die ALKA Grundstückshandels- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. 10. KG“ hat am 29. Oktober 2019 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt. Es ist beabsichtigt, das Gelände des ehemaligen Sportplatzes des Turn- und Sportvereins Clausthal-Zellerfeld von 1849 e.V. mit einer Wohnanlage zu bebauen.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke: Gemarkung Clausthal-Stadt, Flur 2, Nrn.: 572/126, 573/127, 574/128 und 129/26. Es umfasst eine Gesamtfläche von 15.414 m² und wird wie folgt begrenzt:

- Im Norden von der „Adolf-Ey-Straße“,

- im Westen von der Seniorenwohnanlage des DRK

- im Süden von der „Ludwig-Jahn-Straße“,

- im Osten von der Gemeindestraße „Kutschenweg“ sowie der anliegenden Bebauung.

Bei dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 48 handelt es sich um eine aufgegebene Sportplatzanlage, eingebettet in ein gewachsenes innerstädtisches Wohngebiet des zentralen Stadtteils Clausthal-Stadt. Die umliegende städtebauliche Situation nimmt Teil an der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteils und –insofern dass kein gültiger Bauleitplan vorliegt- Bauvorhaben entsprechend nach den Maßgaben des § 34 BauGB zu beurteilen sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB und wird in Verbindung mit den Regelungen des § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass der Bebauungsplan ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt wird.

Die Antragstellerin hat sich verpflichtet, für sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens aufzukommen und die Unterlagen in ihrem Auftrag in Abstimmung mit der Stadt ausarbeiten zu lassen. Bei Bedarf wird vor dem Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst.

Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 5. Dezember 2019 den Beschluss gefasst, das Verfahren einzuleiten. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist vom 1. März bis einschließlich 21. März 2021 erfolgt.

Der vom beauftragten Planungsbüro erarbeitete Entwurf des Bebauungsplans ist vom Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld in der Sitzung am 29. Februar 2024 gebilligt worden und der VA hat beschlossen, mit diesem Entwurf die Veröffentlichung im Internet (früher: Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB  und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Veröffentlichungsfrist dauert vom 18. März bis einschließlich 22. April 2024  und parallel erfolgt die  Beteiligung der Behörden.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier zum Download:

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