B-Plan Nr. 1D "Glockenberg" im OT Altenau, 4. Änderung
Anlass der Planung
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 11. September 2025 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1D „Glockenberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Der Verwaltungsausschuss entspricht damit dem Antrag des des neuen Grundstückseigentümers des Grundstücks der ehemaligen St. Oliver Kirche in der Stettiner Straße im OT Altenau. Die ehemalige Kirche, die am 16. Juni 2025 profaniert wurde, soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Es ist beabsichtigt, mit der Änderung des B-Plans die Art der baulichen Nutzung von Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche in ein Allgemeines Wohngebiet zu ändern.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1D umfasst die zwei Flurstücke 10/4 und 1/4 der Flur 5 in der Gemarkung Altenau und hat damit eine Größe von ca. 0,21 ha.
Der Antragsteller ist bereit, auf eigene Kosten sämtliche Planungskosten (einschl. ggfls. erforderlicher Gutachten) für das Änderungsverfahren zu tragen. Das mit der Planung beauftragte Büro ist das Büro Keller aus Hannover.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren kann auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden und es wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. März 2026 den vorgelegten Entwurf der Planunterlagen für die 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 D „Glockenberg“ gebilligt und beschlossen, mit diesem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB – sog. „Veröffentlichung im Internet“ – und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung wird einschließlich Entwurfsbegründung in der Zeit
von Dienstag, den 24. März 2026 bis einschließlich Dienstag, den 28. April 2026
hier veröffentlicht und als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf dem Flur im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Am Rathaus 1 in 38678 Clausthal-Zellerfeld öffentlich ausgehängt.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Sie sind, elektronisch oder bei Bedarf auch auf anderem Weg bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 4 und § 4 a Abs. 5 BauGB).
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