Wahlen 

Auf diesen Seiten veröffentlicht die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Informationen zur anstehenden

Kommunalwahl 2026


Am Wahltag erhalten Sie hier gegen 18.00 Uhr den weiterführenden Link zu den Wahlergebnissen.

Wahltermin 13. September 2026

Zu den Kommunalwahlen gehören die

  • Kreistagswahl
  • Stadt- und Ortsratswahlen
  • Direktwahlen
    • Bürgermeister
    • Landrätin/Landrat

Der Kreistag und die Stadt- und Ortsräte werden regulär alle fünf Jahre gewählt. Die Landrätin/der Landrat sowie der Bürgermeister werden für acht Jahre gewählt.

Sofern bei der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters oder der Landrätin/des Landrats keine Bewerberin bzw. kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht, findet die notwendige Stichwahl zwei Wochen nach dem Wahltag, am 27. September 2026, statt.

  • Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt sind gemäß § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die:

    • mindestens 16 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Goslar haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung)

    Jede wahlberechtigte Person hat jeweils drei Stimmen bei der Wahl der Mitglieder des Kreistages und der Räte. Für die Direktwahlen hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme.

  • Wahlmöglichkeit

    In Niedersachsen wird das Kommunalwahlrecht durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), sowie durch die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) geregelt. Bei der Kommunalwahl können verschiedene politische Ämter gewählt werden. Im Landkreis Goslar werden der Kreistag mit seinen Abgeordneten sowie  die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. 

    In den kreisangehörigen Gemeinden werden die Gemeinderäte sowie die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gewählt.  

  • Wahlverfahren

    Die Wahl ist grundsätzlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Jede wahlberechtigte Person darf an der gleichen Wahl nur einmal und nur persönlich teilnehmen.

    Die Wahl der Abgeordneten des Kreistages erfolgt in der Regel durch eine Mischung aus Listenwahl und Direktwahl. Die Abgeordneten werden konkret nach § 4 NKWG in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese können entweder auf mehrere wählbare Personen oder Gesamtlisten aufgeteilt oder alle einer Person bzw. Gesamtliste zugewiesen werden. 

    Die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin wird als Mehrheitswahl durchgeführt erfolgt durch eine einfache Stimmabgabe, bei der jede wahlberechtigte Person eine Stimme hat.  

  • Wahlablauf

    Die Wahlzeit ist gesetzlich auf die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.

    Die Kommunalwahl wird wieder in den 15 Wahlbezirken durchgeführt. Die bekannten Wahlräume wurden beibehalten. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

    Alle Wahlräume sind bedingt barrierefrei

Briefwahl

Für die Kommunalwahl ist auch eine Briefwahl ab 24. August möglich, entweder online,

oder durch Rücksendung des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllten Briefwahlantrages oder persönlich im Briefwahlbüro der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Am Rathaus 1 möglich.

Layout 2

Unser Briefwahlbüro finden Sie im Innenhof des Rathaus.
 Zugangsmöglichkeiten bestehen vom Parkplatz des Penny-Marktes über das Treppenhaus, das Treppenhaus „Eingang Osteröder Straße“ oder barrierefrei über den Innenhof zwischen dem alten Rathausgebäude und dem Glückauf-Saal. Die Eingänge sind entsprechend ausgeschildert.

Für die Antragstellung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich. Für die Abholung/Beantragung von Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten ist eine schriftliche Vollmacht nötig. 

Telefonisch erreichen Sie das Briefwahlbüro unter 05323/931 – 440 oder 400. Die E-Mail Adresse lautet: wahlen@clausthal-zellerfeld.de

Weitere Informationen:

http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de

http://www.landkreis-goslar.de