92. Änderung des FNP - Ferienresort Am Ziegenberge

92. Änderung des FNP

für den Bereich Ferienresort Am Ziegenberge im OT Buntenbock


Die "Buntenbock Invest GmbH & Co. KG" hat am 28. März 2022 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Inhalt des Antrages ist das Vorhaben „Erweiterung Harzer Ferienhäuser in Buntenbock“. Ziel ist die Erweiterung der bestehenden Ferienhausanlage „Harz-Urlaubs-Alm“ um weitere 15 Ferienhäuser.

Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Erweiterungsflächen des Ferienhausgebietes dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen sind und naturschutzrechtlich im Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ lagen.

Nach § 8 (2) 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich „Sondergebiet FW1“ mit der mittleren Grundflächenzahl 0,2 und im neu beplanten Bereich „Fläche für Wald“ dar. Der Flächennutzungsplan wurde daher im Parallelverfahren geändert.

Zur Absicherung des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen B-Planes wurde im Rahmen der 92. Änderung die Darstellung einer Sonderbaufläche „Fremdenverkehr“ für die Erweiterung der Ferienhausanlage dargestellt.

Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld am 17. September 2025 beschlossene 92. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 10. Februar 2026 (Az. 6.0-2120-10.8-92-02/26) genehmigt.

Die Genehmigung wurde am 2. April 2026 im elektronischen amtlichen Verkündungsblatt des Landkreises Goslar (Ausgabe 15/2026) unter www.landkreis-goslar.de bekannt-gemacht und die 92. Änderung des Flächennutzungsplans ist damit wirksam geworden.