Ringerhalde: Nr. 95

Ringerhalde

Nummer: Nr. 95



Planungsanlass
Samtgemeinde und Bergstadt planen eine weitere Konzentration von Clausthal-Zellerfelder Sportanlagen am bestehenden Standort "Ringerhalde". Dies hat sowohl städtbauliche als auch wirtschaftliche Gründe:

  • Die Gemeinde war in den letzten Jahren aufgrund der Haushaltslage gezwungen, die Betriebskostenzuschüsse an die Vereine für die Unterhaltung der Sportanlagen drastisch zu kürzen. Die Vereine sind daher nicht mehr in der Lage, den Gesamtbestand an Sportanlagen im erforderlichen Umfang dauerhaft zu unterhalten.

  • Die zentrale Sportanlage soll von mehreren Vereinen gemeinsam genutzt werden, so dass die Anzahl der Sportplätze in der Gemeinde insgesamt reduziert werden kann. Dies ermöglicht, im Rahmen der Daseinsfürsorge ein ähnliches Sportangebot wie bisher mit geringeren baulichen Unterhaltungskosten aufrecht zu erhalten.

  • Die Bündelung von Anlagen soll an einem bestehenden Standort erfolgen, um vorhandene Anlagen einzubeziehen und nicht alles komplett neu bauen zu müssen. Die anderen bestehenden Standorte, die im Zuge der Bündelung der
    Anlagen an der Ringerhalde größtenteils aufgegeben werden sollen, eignen sich nicht für einen weiteren Ausbau:
    • Der August-Thiemann-Sportplatz liegt innerhalb von Wohngebieten, wodurch bereits jetzt ein latenter Konflikt hinsichtlich der Geräuschemissionen besteht.
    • Der Standort Mühlenhöhe beinhaltet nur ein Großspielfeld, ist aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung ebenfalls kaum erweiterbar und ist zudem schlechter erschlossen.
    • Der Fußballplatz Buntenbock liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet und direkt neben dem FFH-Gebiet 146. Zudem existiert keine moderne technische Erschließung (Zufahrt, Stromversorgung, Kanal etc.).

Der Bebauungsplan Nr. 95 „Ringerhalde“ hat das Ziel, die geplanten Entwicklungen abzusichern und im Sinne eines nachhaltigen Städtebaus zu steuern sowie bodenrechtliche Spannungen auf Grund von möglichen Konflikten zwischen den geplanten Nutzungen im Rahmen der Abwägung auszuräumen.


Bauleitplanverfahren
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 16. Dezember 2003 den Aufstellungsbeschluss für den bebauungsplan Nr. 95 „Ringerhalde“ gefasst und somit den Startschuss für das weitere Verfahren gegeben. Zudem besteht hier gemäß Ratsbeschluss eine Veränderungssperre.

In der Zwischenzeit wurden eine aktuelle Katasterkarte als Plangrundlage und eine Gefährdungsabschätzung hinsichtlich der Halden und Bodenbelastungen erstellt sowie Abstimmungen mit dem TuS durchgeführt. Eine weitere wesentliche Grundlage wird der - in Kürze zu erwartende - aktuelle Sportstättenentwicklungsplan des Kreissportbundes Goslar sein.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden vom 31.10. bis 23.11.2006 beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte als Bürgerversammlung am 30.11.2006.



Geplante weitere Zeitschiene (vorbehaltlich bisher nicht absehbarer Entwicklungen):

November/Dezember 2007Auslegungsbeschluss
Dezember 2007/Januar
2008
Öffentliche Auslegung / Beteiligung
Behörden / Träger öffentlicher Belange
März/April 2008Satzungsbeschluss


Unterlagen zum Download
Die folgenden Unterlagen zum Bebauungsplan entsprechen nicht mehr dem neusten Planungsstand und werden derzeit in Vorbereitung des Auslegungsbeschlusses überarbeitet.



Grünordnungplan (Stand: 17.09.2007)
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1a Baugesetzbuch zu berücksichtigen. Zudem sind nach derzeitigem Planungstand die Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie eine Befreiung von den Verboten des besonderen Biotopschutzes (§ 28a NNatG) erforderlich. Diesem Zweck dient ein Grünordnungsplan, der als Fachbeitrag zum Bebauungsplan erstellt wird.

Für den Grünordnungsplan besteht eine Pflicht zur Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände nach § 69a Nr. 2 Niedersächsischem Naturschutzgesetz.



Vorhabenträger
Bergstadt / Samtgemeinde



Planverfasser


Bebauungsplanentwurf und Grünordnungsplan
Samtgemeindebauamt, Sachgebiet 61 "Bauleit- und Grünplanung"


Objektplanung
N. N.