Oberfeld Buntenbock: Nr. 23

Oberfeld Buntenbock

Nummer: Nr. 23


Bebauungsplan Nr. 23 „Oberfeld Buntenbock“ und Aufhebungsverfahren für den B-Plan Nr. 3 „Oberfeld“



Anlass der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Oberfeld“ wurde 1965 von der früheren Gemeinde Buntenbock aufgestellt und später fünf Mal geändert. Die Festsetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen. Betroffen sind vor allem die knapp zugeschnittenen „Baufenster“: Die überbaubare Grundstücksfläche ist auf den meisten Grundstücken nur 12 m tief (auf einem geringeren Teil der Grundstücke 15 m). Dies erschwert bzw. verhindert rückwärtige Anbauten.

Die Aktualisierung des B-Plans Nr. 3 könnte nun entweder durch eine sechste Änderung oder aber durch Aufstellung eines komplett neuen Bebauungsplans erfolgen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans der Vorzug gegeben.

Der neue Bebauungsplan Nr. 23 „Oberfeld Buntenbock“ dient nicht nur der Vergrößerung der Baufenster.

Zugleich wird auch der Geltungsbereich verkleinert:
Der 13,95 ha große Bebauungsplan Nr. 3 „Oberfeld“ hatte einen Umfang, der weit über das Wohngebiet hinaus ging und nach Südosten hin eine sehr große „landwirtschaftliche Nutzfläche“ festsetzte. Diese Fläche, für die es keinen Festsetzungsbedarf mehr gibt, ist nicht länger Bestandteil des neuen B-Plans Nr. 23, der auf das Wohngebiet beschränkt ist und nur noch 4,54 ha umfasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.



Es ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans im Sinne von § 13 a (2) Nr. 2 BauGB erforderlich. Im vereinfachten B-Plan-Verfahren nach § 13 a erfolgt die F-Plan-Berichtigung nach dem Satzungsbeschluss für den B-Plan.

Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 20. September 2012 den Beschluss gefasst, das Verfahren einzuleiten.

Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den Bebauungsplan Nr. 23 „Oberfeld Buntenbock“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB nebst Begründung beschlossen

Durch Bekanntmachung am 27. April 2013 ist der Bebauungsplan Nr. 3 „Oberfeld“ außer Kraft und zugleich der Bebauungsplan Nr. 23 "Oberfeld Buntenbock" in Kraft getreten.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.04.2013Rechtskraft des Bauleitplans