Festenburg: Nr. 5

Festenburg

Nummer: Nr. 5


Absicherung und Steuerung der Ortsentwicklung
Für die Siedlung Festenburg gab es bisher keinen Bebauungsplan. Baumaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren je nach Standort auf Grundlage von § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt. Als nun die „Stiftung Bahn-Sozialwerk“ (BSW) mehrere verschiedene Baumaßnahmen zur Aufwertung ihres Beherbergungsbetriebs in Festenburg plante, ergab die Abstimmung mit dem Landkreis Goslar, dass dies nicht ohne Bebauungsplan möglich sein würde. Entsprechend stellte BSW am 20. Februar 2009 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungplans. Für die Gemeinde war es aus städtebaulichen Gründen zweckmäßig, bei dieser Gelegenheit gleich die gesamte Siedlung Festenburg zu überplanen, um auch den übrigen Baubestand des Ortsteils baurechtlich abzusichern. Am 11. März 2011 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 5 „Festenburg“ gefasst.

Gemeinde und Vorhabenträgerin BSW haben dazu einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen (Ratsbeschluss 22. September 2010, Vorlage 4 / 15 / 2010). Darin ist unter anderem die Übernahme der Kosten für den Bebauungsplan geregelt. Da der gesamte Ortsteil überplant wird, beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten. BSW war dafür zuständig, die Planungsleistungen für den Bebauungsplan (und für die zugehörige 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde) zu erbringen und in Abstimmung mit der Samtgemeindeverwaltung die nach BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren für Bürger und Behörden durchzuführen. BSW hat dazu das Planungsbüro pglp aus Northeim beauftragt.

Teilbereiche des Bebauungsplans lagen zu Beginn des Verfahrens noch im Landschaftsschutzgebiet (LSG) des Landkreises. Daher stellte BSW für diese Flächen beim Landkreis Goslar einen Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Kreistag hat die entsprechende Entlassung am 4. Juli 2011 beschlossen.

Der Rat der Bergsatdt Schulenberg i.O. hat am 5.10.2011 den Satzungsbeschluss gefasst. der Bebauungsplan Nr. 5 "Festenburg" ist mit Bekanntmachung am 20. Oktober 2012 in Kraft getreten.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

05.10.2011Rechtskraft des Bauleitplans