Wildschwein-Info

Wildschweine besuchen unsere Orte inzwischen regelmäßig – oft mit Frischlingen im Gefolge. Auf der Suche nach Nahrung durchwühlen sie Grünflächen, Beete und Gärten. Feuchte, weiche Böden und leicht erreichbare Nahrungsquellen machen Siedlungsbereiche für die Tiere besonders attraktiv. Um Konflikte zu vermeiden, gilt: aufmerksam bleiben, Abstand halten und den Tieren nicht den Weg versperren.
Wildschweine gehören zur heimischen Natur und erfüllen dort wichtige ökologische Aufgaben. Gleichzeitig kommt es auch in den Ortsteilen der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld vermehrt zu Begegnungen mit Wildschweinen im Siedlungsbereich. Besonders im Ortsteil Altenau wurden bereits zahlreiche Vorfälle und Sachschäden bekannt. Wildschweine können insbesondere dann gefährlich werden, wenn sie sich bedroht fühlen oder Frischlinge schützen.
Ein wesentlicher Grund für den wiederholten Aufenthalt im Siedlungsbereich ist ein leicht zugängliches Nahrungsangebot, etwa durch Abfälle, Kompost oder von Menschen hinterlassenes Futter. Wer solche Futterquellen vermeidet, hilft mit, Wildschweine nicht zusätzlich in den Ort zu locken.
So können Sie zur Entschärfung der Wildschweinproblematik beitragen:
Bitte …
- füttern Sie Wildschweine nicht und nähern Sie sich den Tieren nicht an. Auch das Auslegen oder Anbieten von Futter gilt als Füttern.
- legen Sie Futter für andere Tiere nur so aus, dass Wildschweine es nicht erreichen können.
- sichern Sie Mülltonnen und Abfallsäcke so, dass sie von Wildschweinen nicht umgestoßen oder geöffnet werden können.
- stellen Sie Abfallbehälter und Abfallsäcke erst am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr bereit, sofern Sie vom Geltungsbereich der Allgemeinverfügung für Altenau betroffen sind.
- sichern Sie Kompostplätze so, dass Wildschweine diese nicht erreichen können.
- vermeiden Sie frei zugängliche Nahrungsquellen wie Essensreste, Fallobst oder offene Kompostbereiche.
- halten Sie Hunde an der Leine, da freilaufende Hunde Wildschweine aufscheuchen oder provozieren können, insbesondere Bachen mit Frischlingen.
- bleiben Sie auf den Wegen und meiden Sie dichtes Gebüsch, Unterholz oder Schilfbereiche, in denen sich Wildschweine tagsüber zurückziehen können.
Für den Ortsteil Altenau gilt eine Allgemeinverfügung. Danach sind unter anderem das Füttern von Wildschweinen, ungesicherte Abfallbehälter sowie ungesicherte Kompostplätze untersagt. Für Verstöße kann ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro angedroht werden.
Häufig gestellte Fragen
Warum kommen Wildschweine in Wohngebiete?
Wildschweine gehören zur heimischen Natur und erfüllen dort wichtige ökologische Aufgaben. Sie können sich jedoch auch in Siedlungsbereichen aufhalten, wenn sie dort Nahrung, Rückzugsorte oder Deckung finden. Besonders leicht zugängliche Abfälle, Komposthaufen oder ausgelegtes Futter können dazu beitragen, dass Wildschweine ihre Scheu verlieren und regelmäßig in Wohngebiete zurückkehren.
Sind Wildschweine gefährlich?
Wildschweine sind grundsätzlich Wildtiere und ihr Verhalten ist nicht immer vorhersehbar. In der Regel meiden sie Menschen. Sie können aber aggressiv reagieren, wenn sie sich bedrängt fühlen, verletzt sind oder ihre Frischlinge schützen. Deshalb ist ein ruhiger und respektvoller Abstand besonders wichtig.
Was soll ich tun, wenn ich einem Wildschwein begegne?
Bleiben Sie ruhig, vermeiden Sie hektische Bewegungen und ziehen Sie sich langsam zurück. Laufen Sie nicht weg, schreien Sie nicht und schneiden Sie dem Tier nicht den Weg ab. Wildschweine brauchen eine freie Fluchtroute und sollten nicht bedrängt oder eingekreist werden.
Was mache ich, wenn ein Wildschwein aggressiv wirkt?
Suchen Sie nach Möglichkeit eine erhöhte oder geschützte Stelle auf, zum Beispiel ein Auto, einen Baum oder eine andere sichere Position. Bringen Sie, wenn möglich, einen Gegenstand wie Rucksack, Jacke oder Stock zwischen sich und das Tier. Weglaufen auf freiem Gelände ist nicht ratsam, da Wildschweine schneller sind als Menschen
Was gilt bei Spaziergängen mit Hund?
Hunde sollten in Gebieten mit Wildschweinaufkommen angeleint und nah bei der Halterin oder dem Halter geführt werden. Freilaufende Hunde können Wildschweine aufscheuchen oder provozieren, insbesondere Bachen mit Frischlingen. Droht ein Angriff, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, den Hund loszulassen, da sich das Wildschwein meist auf den Hund und nicht auf den Menschen richtet.
Darf ich Wildschweine füttern?
Nein. Wildschweine dürfen nicht gefüttert oder angelockt werden. Durch Fütterung verlieren sie ihre natürliche Scheu und suchen Siedlungsbereiche häufiger auf. Im Bereich der Allgemeinverfügung für den Ortsteil Altenau ist das Füttern ausdrücklich untersagt; auch Futter für andere Tiere muss so ausgelegt werden, dass Wildschweine es nicht erreichen können.
Wie kann ich mein Grundstück schützen?
Mülltonnen, Abfallsäcke und Kompostplätze sollten so gesichert werden, dass Wildschweine sie nicht erreichen oder umstoßen können. Essensreste, Fallobst, Tierfutter und Kompost können Wildschweine anlocken und sollten daher nicht frei zugänglich sein. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihr Grundstück vor Wildschäden zu schützen.
Was gilt besonders für den Ortsteil Altenau?
Für den Ortsteil Altenau gilt laut beigefügter Allgemeinverfügung: Wildschweine dürfen nicht gefüttert werden, Abfallbehälter müssen wildschweinsicher gelagert werden und dürfen erst am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr bereitgestellt werden. Kompostplätze sind so zu sichern, dass Wildschweine sie nicht erreichen können. Bei Verstößen wird ein Zwangsgeld von 2.500 Euro angedroht. Bitte vor Veröffentlichung prüfen, ob die Allgemeinverfügung unverändert gilt.
Wann sollte ich eine Begegnung melden?
Eine Meldung ist sinnvoll, wenn ein Wildschwein auffällig aggressiv war, sich regelmäßig an stark genutzten Wegen aufhält oder Schäden verursacht wurden. Merken Sie sich den Ort möglichst genau und dokumentieren Sie Spuren oder Schäden mit Fotos oder Videos, ohne sich selbst zu gefährden.
An wen wende ich mich?
Zuständig ist grundsätzlich das Sachgebiet "Ordnung und Brandschutz". Bei dringendem Handlungsbedarf sollte die Polizei verständigt werden. Bei Vorfällen im Wald kann zusätzlich das zuständige Forstamt informiert werden. Weiterhin die Jägerschaften Goslar und Seesen sowie der Landkreis Goslar.
Was ist nach einer Verletzung zu tun?
Auch kleinere Biss-, Stoß- oder Schürfverletzungen sollten medizinisch versorgt werden, da Infektionsgefahr bestehen kann. Nach einem Vorfall sollte der Ort gemerkt und das Ereignis an die zuständige Stelle gemeldet werden.
Habe ich Anspruch auf Ersatz bei Wildschäden?
Für Wildschäden außerhalb von Jagdbezirken besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Sicherung des eigenen Grundstücks liegt in der Verantwortung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Warum greift die Stadt nicht immer sofort ein?
Wildschweine sind frei lebende, herrenlose Tiere und unterliegen dem Jagdrecht. In Wohngebieten, Gärten und Grünanlagen handelt es sich regelmäßig um sogenannte befriedete Bezirke, in denen die Jagdausübung aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten ist und nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt werden kann. Das Sachgebiet "Ordnung und Brandschutz" greift gezielt ein, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.