Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 102 "Ferienresort Am Ziegenberge"

einschließlich Aufhebung des B-Plans Nr. 43 "Harzer Ferienhäuser"

Anlass der Planung

Die Buntenbock Invest GmbH & Co. KG  hat am 28. März 2022 den Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Inhalt des Antrages ist das Vorhaben „Erweiterung Harzer Ferienhäuser in Buntenbock“. Ziel ist die Erweiterung der bestehenden Ferienhausanlage „Harz-Urlaubs-Alm“ um weitere 15 Ferienhäuser.

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Buntenbock, südlich des Ortes und im Übergangsbereich zu angrenzenden Bergwiesen und Wald- und Forstflächen des „Ziegenberges“ auf einer Fläche von ca. 14.735 m² Er umfasst die Flurstücke 168/2, 168/3, 168/6, 168/7, 168/8, 168/9, 168/10, 168/11, 168/12 und Teilflächen von 269/166 der Flur 1, die Flurstücke 90/8, 90/9 und Teilflächen des Flurstücks 90/7 der Flur 2 sowie das Flurstücks 23/2 der Flur 4 in der Gemarkung Buntenbock.

Das Plangebiet wird teilweise vom Bebauungsplan Nr. 43 „Harzer Ferienhäuser“ von 1990 erfasst. Da der neue Geltungsbereich etwas größer gefasst werden soll, ist statt einer Änderung des gültigen Bebauungsplans Nr. 43 eine Neuaufstellung erforderlich. Die Aufhebung des B-Plans Nr. 43 „Harzer Ferienhäuser“ wird in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 integriert.

Die Vorhabenträgerin hat sämtliche für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen Kosten übernommen und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag verpflichtet.

Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Erweiterungsflächen des Ferienhausgebietes dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen sind. Zudem wurde die Grundflächenzahl (GFZ) erhöht und damit eine Verdichtung der bereits vorhandenen Nutzung ermöglicht.

Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 4. Dezember 2025 den Satzungsbeschluss gefasst, der Bebauungsplan Nr. 102 "Ferienresort Am Ziegenberge" ist am 22. April durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse in Kraft getreten..

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