Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 103 "Waldkurpark Zellerfeld"
und 97. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlass der Planung
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 30. November 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103 „Waldkurpark Zellerfeld“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 2 (1) BauGB einzuleiten.
Der Verwaltungsausschuss entspricht damit dem Antrag des Vorhabenträgers Herrn Robert Windaus vom 17. Oktober 2023.
Er beabsichtigt, im nördlichen Teil des ehemaligen Waldkurparks Zellerfeld ein Baumhaushotel auf einem Areal von ca. 8.000 m² zu errichten. Dafür müssen mit diesem Bebauungsplan allerdings erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die drei Flurstücke 121/3, 123/9 und 123/10 der Flur 5 in Zellerfeld. Der Geltungsbereich umfasst damit eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Das Gelände ist dem sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen ein Baumhaushotel nicht zählt.
Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich eine „Grünfläche“ ohne besondere Zweckbestimmung dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden, die Geltungsbereiche sind gleich.
Mit der Vorstudie zum Bebauungsplans Nr. 103 und der 97. Änderung des Flächennutzungsplans des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros erfolgte vom 25. Februar bis einschließlich 25. März 2025 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen und den Entwurf der beiden Verfahren aktualisiert. Aufgrund von Marktbeobachtungen und Nachfragesignalen im Bereich des naturnahen Tourismus zeigte sich auch, dass ein differenziertes Unterkunftsangebot eine höhere Akzeptanz und Nutzungsflexibilität aufweist. Somit wurde das Nutzungskonzept vom Vorhabenträger angepasst und neben zwei Baumhäusern soll das Angebot um Tinyhäuser ergänzt werden.
Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 4. März 2026 die Abwägung der Stellungnahmen und den vorgelegten aktualisierten Entwurf der Planunterlagen einschließlich Entwurfsbegründung mit Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Waldkurpark Zellerfeld“ und für die 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gebilligt.
Zudem hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, mit diesen Entwürfen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB - sog. „Veröffentlichung im Internet“ - und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes und der 97. Änderung des FNP wird einschließlich Entwurfsbegründungen mit Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
von Montag, den 16. März 2026 bis einschließlich Montag, den 20. April 2026
hier veröffentlicht und als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf dem Flur im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Am Rathaus 1 in 38678 Clausthal-Zellerfeld öffentlich ausgehängt.
Die Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim, hat die Entwürfe im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt.
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