Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz

Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz

Am 1. Juli 2023 ist das Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz mit dem Beginn der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 in Kraft getreten. Das Programm soll private Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Fassade in den Orts- und Stadtkernen der LEADER-Region Westharz unterstützen und bietet ihnen die Möglichkeit Fördermittel zu bekommen, um das baukulturelle Erbe des Harzes zu sichern.

Teilnehmende Kommunen sind die Stadt Langelsheim, die Stadt Seesen sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld. Die Förderbereiche der Stadt Clausthal-Zellerfeld sind in der Anlage 1 zum Fassadenprogramm genauer definiert.

Antragstellende Hauseigentümer*innen, deren Eigentum in einer der teilnehmenden Kommunen liegt, können eine Förderung für die Sanierung ihrer Fassade beantragen. 

Für die Förderung muss ein Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Göttingen gestellt werden.

Der Antrag wird Ihnen auf Anfrage übersandt.

Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld übernimmt eine Kofinanzierung der Maßnahmen bis zu 520 Euro.

Nach Bestätigung der Übernahme der notwendigen Kofinanzierung durch die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld erfolgt die Antragstellung beim ArL Göttingen durch den oder die Eigentümer. Ohne Bestätigung der Förderfähigkeit und die Übernahme der öffentlichen Kofinanzierung ist keine Förderung seitens des ARL möglich.

Eine Erläuterung zur Antragstellung sowie die Anforderungen und Bedingungen des Programms sind in den Anlagen "Anforderungen und Bedingungen" sowie  "Erläuterung zur Antragsstellung" definiert.

Gefördert werden Material- und Ausführungsleistungen zur Sanierung, Reparatur oder Erneuerung der Fassade insbesondere des Behangs einschließlich Elementen wie Fenster, Türen, Windfänge, Sockel.

Bitte beachten Sie, dass Kunststoffe oder Faserzementwerkstoffe nicht gefördert werden . (Die Ausschlussliste sind in der Anlage 2a zum Fassadenprogramm definiert)

Die Förderhöhe beträgt 37,5 % der zuwendungsfähigen Kosten

  • Maximale Zuwendungssumme 2.600 €
  • Minimale Zuwendungssumme 750,00 €
  • Maximale zuwendungsfähige Kosten 6.933 €.
  • Minimale zuwendungsfähige Kosten 2000 €.
  • Finanzieller Anteil (Kofinanzierung) der Berg- und Universitätsstadt Clausthal Zellerfeld beträgt bis zu 520,00 € prozentual von der beantragten Förderung bei ArL.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Beginn der neuen Förderperiode ab 2023 ausschließlich die Nettokosten förderfähig sind! Die Förderquote in Höhe von 37,5 % bezieht sich demnach auf die zuwendungsfähigen Netto-Kosten Ihres Vorhabens. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.

Bitte beachten Sie die im Zuwendungsbescheid festgesetzten Fristen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel der Kofinanzierung.

Für Rückfragen und Beratungen zum Fassadenprogramm der LEADER-Region Westharz steht Ihnen seitens der Berg-und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Herr Qosumshoev gerne zur Verfügung.