81. Änderung des FNP - Bastesiedlung

81. Änderung des FNP

Bastesiedlung


Die "Baste" ist eine ehemalige Forstarbeitersiedlung und Försterei auf dem Gemeindegebiet der Bergstadt Altenau und liegt östlich der Bundesstraße 4 Bad Harzburg Torfhaus. Sie wurde einst als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich errichtet und befindet sich im Eigentum der Landesforstverwaltung Niedersachsen NFA Clausthal. Die 1950 erbaute Waldarbeitersiedlung besteht aus einheitlich gestalteten verbretterten Fachwerkwohnhäusern.

Anlass für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind formale Hürden in Zusammenhang mit der Außenbereichssatzung "Bastesiedlung" der Bergstadt Altenau. Der Rat der Bergstadt Altenau hat in seiner Sitzung am 14.06.2004 den Satzungsbeschluss für die Außenbereichssatzung Bastessiedlung gefasst und im Rahmen dieses Beschlusses die Samtgemeinde gebeten, das seitens der Bezirksregierung für erforderlich gehaltene Änderungsverfahren für diesen Teilbereich des Flächennutzungsplans durchzuführen. Zudem wurden bei der Erstellung des FNP im Jahre 1976 vermutlich aufgrund eines Kartenfehlers im Bereich der Bastesiedlung nicht alle im Gemeindegebiet befindlichen Grundstücke von den Darstellungen des Flächennutzungsplan erfasst.

Der Landkreis Goslar hat die vom Rat der Samtgemeinde Oberharz am 23.06.2005 beschlossene 81. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) mit Verfügung vom 18.10.2005 (Az. 61 21 20-10.8-81-09/05) unter Auflagen genehmigt.

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplan ist am 27. Oktober 2005 durch Bekanntmachung wirksam geworden.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

27.10.2005Rechtskraft des Bauleitplans