Touristische Nutzungen und Maßnahmen „Auf der Rose“: Nr. 15

Touristische Nutzungen und Maßnahmen „Auf der Rose“

Nummer: Nr. 15


Der Bebauungsplan Nr. 15 „Touristische Nutzungen und Maßnahmen „Auf der Rose“" soll die planungsrechtliche Grundlage für die Modernisierung der bestehenden touristischen Infrastruktur auf der Ski-und Freizeitwiese Rose sowie für Neubauten und deren Betrieb bilden.

Der Bebauungsplan Nr.15 für das 18,4 ha große Außenbereichsgelände ist im mehrstufigen Normalverfahren aufzustellen.

Der Rat der Bergstadt Altenau hatte bereits am 15.06.1983 die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 15 „Auf der Rose“ beschlossen. Ziel war seinerzeit die Festsetzung von Freizeit-, Spiel- und Sportflächen. Im weiteren Entwurfsverfahren konkretisierte sich auch der Bedarf für Pkw- und Bus-Parkplätze sowie Modernisierung einschließlich Gebäude (z.B. Toiletten) für den Lift- und Pistenbetrieb. Das Verfahren konnte jedoch aufgrund erheblicher Bedenken des Landkreises Goslar insbesondere hinsichtlich der betroffenen Naturschutzbelange nicht abgeschlossen werden. Am 08.11.1993 hat der Rat daher beschlossen, den Aufstellungsbeschluss bis auf weiteres nicht auszuführen.

Die Situation hinsichtlich der Belange des Naturschutzes hat sich mit Neufassung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) dahingehend geändert, dass der Bereich Rose nun in einer „T-Zone“ d.h. Zone für touristische Einrichtungen liegt.


Der Ursprungsbeschluss ist aber aufgrund des Ablaufs von Überleitungsfristen in nachfolgender Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) nicht mehr nutzbar.

Daher hat der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Altenau am 3. März 2014 einen neuen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 15 „Touristische Nutzungen und Maßnahmen Auf der Rose“ gefasst.

Die „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ mit Aushang des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 15 "Auf der Rose" hat in der Zeit vom 14.7. bis einschließlich 14.8.2014 stattgefunden. Parallel erfolgte die erste Beteiligung der Behörden, das so genannte Scoping gemäß § 4 (1) BauGB.

Zum Zwischenstand nach der ersten Beteiligungsrunde ist zu sagen, dass zur Fertigstellung des neuen B-Plans noch ein erheblicher Planungsaufwand ansteht. Von Bausteinen wie Umweltprüfung / Umweltbericht und FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung war schon beim Aufstellungsbeschluss auszugehen. Weitere sind hinzugekommen: Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet mit dafür erforderlichen Fachgutachten, Änderung des Flächennutzungsplans und eventueller Bedarf für ein Immissionsschutz-Gutachten. Diese Bestandteile der Planung erfordern eine Hinzuziehung externer Planer.

Nächster Verfahrensschritt ist die Auslage, deren Zeitraum rechtzeitig bekannt gegeben wird.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens


Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange