92. Änderung des Flächennutzungsplans

für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 102 "Ferienresort Am Ziegenberge" in Buntenbock

Anlass der Planung

Die Buntenbock Invest GmbH & Co. KG  hat am 28. März 2022 den Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 (2) BauGB gestellt. Inhalt des Antrages ist das Vorhaben „Erweiterung Harzer Ferienhäuser in Buntenbock“. Ziel ist die Erweiterung der bestehenden Ferienhausanlage „Harz-Urlaubs-Alm“ um weitere 15 Ferienhäuser.

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Buntenbock, südlich des Ortes und im Übergangsbereich zu angrenzenden Bergwiesen und Wald- und Forstflächen des „Ziegenberges“ auf einer Fläche von ca. 14.735 m² Er umfasst die Flurstücke 168/2, 168/3, 168/6, 168/7, 168/8, 168/9, 168/10, 168/11, 168/12 und Teilflächen von 269/166 der Flur 1, die Flurstücke 90/8, 90/9 und Teilflächen des Flurstücks 90/7 der Flur 2 sowie das Flurstücks 23/2 der Flur 4 in der Gemarkung Buntenbock.

Das Plangebiet wird teilweise vom Bebauungsplan Nr. 43 „Harzer Ferienhäuser“ von 1990 erfasst. Da der neue Geltungsbereich etwas größer gefasst werden soll, ist statt einer Änderung des gültigen Bebauungsplans Nr. 43 eine Neuaufstellung erforderlich. Die Aufhebung des B-Plans Nr. 43 „Harzer Ferienhäuser“ wird in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 integriert.

Die Vorhabenträgerin ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

Das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Erweiterungsflächen des Ferienhausgebietes dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen sind. Zudem soll die Grundflächenzahl (GFZ) erhöht und damit eine Verdichtung ermöglicht werden.

Nach § 8 (2) 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich „Sondergebiet FW1“ mit der mittleren Grundflächenzahl 0,2 und im neu beplanten Bereich „Fläche für Wald“ dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden.

Der Verwaltungsausschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 16. März 2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren einzuleiten.

Mit dem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 102 und der 92. Änderung des Flächennutzungsplans des vom Investor beauftragten Planungsbüros erfolgte vom 2. Oktober bis einschließlich 30. Oktober 2023 die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Verwaltungssauschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2024 Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen, die zum Vorentwurf der Planunterlagen eingegangen sind, genommen. Er hat die Abwägung des Planungsbüros gebilligt und Beschlossen, dass mit dem überarbeiteten Entwurf die Veröffentlichung im Internet / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.

Die Veröffentlichungsfrist zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 102 "Ferienresort Am Ziegenberge" einschließlich Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 43 "Harzer Ferienhäuser" erfolgt vom  XX. März bis einschließlich XX. April 2024 mit den hier eingestellten  Planunterlagen.