Torfhaus: Nr. 11/1 - 3. Änderung

Torfhaus

Nummer: Nr. 11/1 - 3. Änderung


Bebauungsplan Nr. 11-1 Torfhaus - 3. Änderung

Anlass für die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Torfhaus“ iwar die Erweiterung des Beherbergungsbetriebes „Torfhaus Harzresort GmbH“ westlich der Bundesstraße 4. Hier sollen weitere Chalets entstehen, um die Vision eines „Bergdorfes Torfhaus“ zu verwirklichen.

Am 16. April 2015 hat der Interims-Verwaltungsausschuss den Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung gefasst. Die „Öffentliche Auslegung“ als 2. Phase der Bürgerbeteiligung erfolgte vom 29. Mai bis 29. Juni 2015 durch Aushang im Rathaus.

Der Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 21. Juli 2015 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Torfhaus“ mit Örtlicher Bauvorschrift nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.


Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Torfhaus“ ist am 1.8.2015 durch Bekanntmachung in Kraft getreten.



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

01.08.2015Rechtskraft des Bauleitplans



Ursprungsfassung und weitere Änderungen dieses Planes