Innovationspark Südteil: Nr. 89

Innovationspark Südteil

Nummer: Nr. 89



Bebauungsplan Nr 89 "Innovationspark Südteil" der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld


Der „Innovationspark Tannenhöhe“ am östlichen Ortsrand von Clausthal ist in Nachnutzung der früheren Oberharz-Kaserne entstanden. Die Baugenehmigungen für die Umnutzungen und Neubauten wurden auf Grundlage von § 34 BauGB („unbeplanter Innenbereich“) erteilt. Erst für die Erweiterung des Unternehmens IFV um einen Firmenparkplatz musste die Bergstadt für einen Teilbereich des Innovationsparks einen Bebauungsplan aufstellen, weil der Landkreis die Baufläche an der Altenauer Straße als „Außenbereich“ beurteilt hatte. Der neue B-Plan Nr. 42 „Unterer Altenbraker Ring“ und die Parkplatz-Baumaßnahme wurden 2012 fertiggestellt.

Im Südteil des Innovationsparks an der Südseite der Gemeindestraße „Sachsenweg“ planen nun die dort ansässigen Firmen ebenfalls Baumaßnahmen, die teilweise in den „Außenbereich“ fallen und daher die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Innovationspark Südteil“ erforderlich machen.

Schon vor rund zehn Jahren hatte die Bergstadt die Absicht, in diesem Bereich das Gewerbegebiet deutlich zu erweitern – vom Sachsenweg über den sog. „Reitplatz“ und die Müllumschlagstation hinweg bis an die Altenauer Straße. Dazu wurde im März 2002 der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 89 „Ehemaliger Reitplatz Altenauer Straße“ gefasst. Das Aufstellungsverfahren konnte dann jedoch nicht betrieben werden, solange noch die bodenschutzrechtlich erforderliche Sanierung des Reitplatzes lief.

Die Sanierungsmaßnahmen sind nun soweit abgeschlossen, dass die Nutzung als Gewerbegebiet möglich wäre. Daher wird nun weiter an der Aufstellung eines B-Plans gearbeitet. Da der Geltungsbereich jetzt größer gefasst wird (6,57 ha), hat der Verwaltungsauschuss der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld am 25. April 2013 den alten Aufstellungsbeschluss von 2002 aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. Um beide klar voneinander zu unterscheiden, wird ein neuer Name verwendet.

Der Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2016 beschlossen, mit diesem Entwurf die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB – die sog. Öffentliche Auslegung – und die zweite Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 und die zugehörige Begründung werden in der Zeit vom 20. Juni bis einschließlich 20. Juli 2016 im Rathaus der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Am Rathaus 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld, auf dem Flur des Bauamtes im 1. Obergeschoss öffentlich ausgehängt. Sie können dort von Montag bis Mittwoch von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Ziel und Zweck der Planung werden jedermann im Bauamt (Zimmer 58) während der Dienststunden erläutert. Während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung kann jedermann zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 und zur zugehörigen Begründung Anregungen vorbringen. Dies erfolgt entweder schriftlich oder aber zur Niederschrift im Bauamt während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14.30 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 14.30 bis 17.30 Uhr).



Planungsbeteiligung

20.06.2016 bis 20.07.2016Öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
20.06.2016 bis 20.07.2016Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

20.06.2016 bis 20.07.2016Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB