Gewerbepark Tanne: Nr. 68

Gewerbepark Tanne

Nummer: Nr. 68


Planungsanlass
Die Bergstadt hat das Ziel, das ehemalige Industriegelände (Munitionsfabrik, im Planbereich eher Verwaltungsteil) wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen. Aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der Bodenbelastungen bieten sich dazu im Wesentlichen Gewerbe an. Hinzu kommt die damit im Zusammenhang stehende Steuerung der im westlichen Teil aktuell bestehenden baulichen Nutzungen.

Damit verbunden ist auch die Bemühung der Gemeinde, aus aktuellem Anlass Gebiete für Betriebe mit relativ hohem Flächenbedarf umweltverträglich auszuweisen.

Mit dem Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbepark Tanne“ wurde eine im Wesentlichen gewerbliche Nutzung des nördlichen Teils der Industriebrache des ehemaligen Sprengstoffwerks ermöglicht. Bisher im unbeplanten Innenbereich angesiedelte Betriebe im westlichen Teil des Plangebietes wurden eingebunden und die bauliche Entwicklung nach den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt gesteuert.

Hiermit wurde den Prämissen der modernen Stadtbaues gefolgt, indem ein „Flächenrecycling“ der Neu-Inanspruchnahme von freier Landschaft für städtebauliche Entwicklungen vorzuziehen ist.


Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan:
Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat 1993 den grundsätzlichen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbepark Tanne“ gefasst und somit den Startschuss für das weitere Verfahren gegeben. In Zusammenarbeit mit dem Grundeigentümer wurden 2004 durch erneuten Ratsbeschluss (29.06.2004) die Planungsziele konkretisiert und der Geltungsbereich neu gefasst.

Nach Durchführung des Verfahrens hat der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld am 4.10.2007 den Stazungsbeschluss gefasst.

Der Bebauungsplan Nr. 68 "Gewerbepark Tanne" ist am 10.4.2008 durch Bekanntmachung in Kraft getreten.

siehe auch 39. Änderung des Flächennutzungsplanes



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

10.04.2008Rechtskraft des Bauleitplans