Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

  • Verfahrensablauf

    Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein
    Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung

    Gebühr: 4,80 €
    Vorkasse: Nein
    zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende