Beantragung eines EU-einheitlichen Parkausweises („blauer Parkausweis“) für schwerbehinderte Menschen – Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen

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An wen muss ich mich wenden?

Untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, teilweise die Gemeinden). 

Spezielle Hinweise für Stadt Clausthal-Zellerfeld

Die Zuständigkeit liegt bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.

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