Mutterschaftsanerkennung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden, den Samtgemeinden und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
nicht angegeben
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Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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