eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen


An wen muss ich mich wenden?

  • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort wo die Hauptwohnung ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende