Halbseitige Sperrung ab 3. August
Ab Montag, 3. August 2026, wird im betroffenen Bereich eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung eingerichtet. Die Verkehrsführung bleibt voraussichtlich bis Ende des Jahres, längstens jedoch bis zum 15. Februar 2027, bestehen.
Maßnahme dient der Verkehrssicherheit
Grund für die Arbeiten ist das weiterhin bestehende Steinschlagrisiko an den Rabenklippen. Bereits im vergangenen Jahr wurde mit dem Bau eines zusätzlichen Fangzauns im oberen Bereich der Felsformation begonnen. Untersuchungen hatten ergeben, dass sich dort absturzgefährdete, großformatige Gesteinsblöcke befinden. Die Arbeiten mussten zwischenzeitlich aus naturschutzrechtlichen Gründen unterbrochen werden und werden nun fortgesetzt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
