B-Plan Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld"
und 94. Änderung des Flächennutzungsplans
Anlass der Planung
Der Verwaltungsauschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 12. September 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal-Zellerfeld" einzuleiten.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Schulmensa auf dem Gelände des Alten Bahnhofs in Clausthal-Zellerfeld geschaffen werden. Der Geltungsbereich wird so groß gefasst, dass zusätzlich eine bauliche Erweiterung für Verwaltungsräume sichergestellt werden kann und die Einrichtungen für touristische Zwecke abgesichert werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Eulenspiegler Teich sowie das ehemalige Bahnhofsgelände an der „Nahtstelle“ der Ortsteile Clausthal und Zellerfeld. Der Geltungsbereich umfasst damit eine Fläche von ca. 71.542 m²
Das Gelände ist teilweise dem sogenannten „unbeplanten Innenbereich“ im Sinne von § 34 Baugesetzbuch und teilweise dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen. Die Fülle der geplanten Maßnahmen macht eine Gesamtplanung und planungsrechtliche Absicherung durch einen verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) erforderlich.
Das von der Stadt beabsichtigte Bauvorhaben ist ohne Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich nicht möglich, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzurechnen ist. Im Außenbereich sind nur bestimmte privilegierte und sonstige Vorhaben zulässig, zu denen der Bau einer Mensa nicht zählt.
Nach § 8 (2) 1 BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt im Planbereich derzeit u.a. im Bereich der geplanten Bauflächen „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz / Spielplatz“ dar. Der Flächennutzungsplan soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Dabei wird hier der Geltungsbereich kleiner gefasst, da die Darstellung im Bereich des Eulenspiegler Teichs bereits zur Planung passt.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) BauGB über die Planverfahren im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 7. Januar bis einschließlich 7. Februar 2025, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte parallel. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden geprüft und teilweise in die Unterlagen eingearbeitet. Die Abwägungstabelle und die überarbeiteten Entwürfe beider Verfahren wurden am 11. September 2025 vom Verwaltungsausschuss der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld gebilligt und beschlossen, mit den aktualisierten Unterlagen die Veröffentlichung im Internet und parallel die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes und der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans wird einschließlich Entwurfsbegründung mit Umweltbericht und den umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
von Montag, 29. September 2025 bis einschließlich Donnerstag, 30. Oktober 2025
veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf dem Flur im 1. OG des Verwaltungsgebäudes Am Rathaus 1 in 38678 Clausthal-Zellerfeld öffentlich ausgehängt.
Das beauftragte Planungsbüro ist das Planungsbüro Bolli, Caroline-Schelling-Eck 15, 37085 Göttingen, das auch die Unterlagen erstellt hat.
Öffentliche Bekanntmachung BP Nr. 31 "Alter Bahnhof Clausthal"
Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 31 und zur 94. Änderung des FNP
Entwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 31
Textliche Festsetzung aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 31
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 31
Anlage zur Begründung BP Nr. 31 - Historische Nutzungsrecherche
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 31 mit Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung 94. Änderung des FNP
Entwurf Planzeichnung 94. Änderung des Flächennutzungsplans
Entwurf Begründung 94. Änderung des Flächennutzungsplans
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