Zellweg: Nr. 25 - 2. Änderung

Zellweg

Nummer: Nr. 25 - 2. Änderung


2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Zellweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB


Der Bebauungsplan Nr. 25 „Zellweg“ bezieht sich auf ein 4,82 ha großes Gebiet im Stadtteil Zellerfeld nordöstlich des historischen Zentrums. Der Bereich zwischen Zellweg, Pulverweg und Reichenberger Straße hat eine umlaufende Blockrand- Bebauung, vorwiegend mit Siedlungshäusern. Die Flächen im Gebiet entfallen auf 82 einzelne Eigentümer. Dabei steht fast alles in Privateigentum; der Bergstadt gehören hier nur 37 qm.

Der Bebauungsplan Nr. 25 „Zellweg“ wurde 1982 rechtskräftig. Die 1. Änderung erlangte 1993 Rechtskraft. Die Bergstadt führt nun die 2. Änderung durch. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 diente seinerzeit dazu, die großen
Gartenbereiche im Innenbereich als künftige Baugrundstücke in 2. Reihe zu erschließen. Bisher ist der Blockinnenbereich jedoch nur relativ wenig bebaut.

In der 2. Änderung werden die wesentlichen Festsetzungen nicht verändert. Es bleibt bei den bisherigen Regelungen zu Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen. Thema der 2. Änderung sind die Festsetzungen zu den „Geh-, Fahr- und Leitungsrechten“, zu den zulässigen Standorten von Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO (z. B. Carports, Garagen, Gartengerätehäuser) und kleinere redaktionelle Aktualisierungen.

Den Anlass zur 2. Änderung gaben Anfragen von Bürgern aus dem Gebiet. Die „alten“ B-Plan-Festsetzungen schränkten die Standorte für Nebenanlagen stark ein.

Der Rat der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld hat am 22. März 2012 in öffentlicher Sitzung die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellte 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Zellweg“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Zellweg“ ist am 28. April 2012 mit Bekanntmachung in Kraft getreten.


Ablauf des Aufstellungsverfahrens

28.04.2012Rechtskraft des Bauleitplans