Sondergebiet Einzelhandel Am Ostbahnhof II: Nr. 80 A

Sondergebiet Einzelhandel Am Ostbahnhof II

Nummer: Nr. 80 A



Anlass der Planung
Ziel dieser Planung ist die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen in diesem Bereich sowohl zur Abwendung von schädlichen Einflüssen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Bergstadt als auch die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten insbesondere des mittel- bis langfristigen Bedarfs.

Im Rahmen der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes für die Bergstadt Clausthal- Zellerfeld und des darin integrierten Zentrenkonzeptes wurde auch der Sonderstandort „Einkaufszentrum Am Ostbahnhof“ untersucht.

In Verbindung mit den erarbeiteten Ansiedlungsleitsätzen führte die Untersuchung zu folgendem Ergebnis und Empfehlungen für die weitere Entwicklung dieses Standortes:

Der Sonderstandort EKZ Am Ostbahnhof ist gemessen an der Verkaufsfläche nach dem Hauptzentrum Clausthal die größte Einzelhandelsagglomeration in Clausthal- Zellerfeld, wenngleich die Anzahl der Betriebe (7) überschaubar ist. Durch das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln sowie übrigen zentrentypischen Sortimenten in nicht geringer Größenordnung ist der Standort im gewissen Rahmen als funktionale Konkurrenz für sowohl beide Ortszentren als auch für die Nahversorgung zu werten (vgl. Kap. 2.4 und 2.5). Jedoch ist dieser Standortbereich durch großflächigen Einzelhandel vorgeprägt und verkehrlich gut angebunden, so dass er als autokundenorientierter Standort im Rahmen der Ansiedlungsleitsätze (vgl. dazu Kapitel 4.5) zur Erweiterung oder Neuansiedlung von klein- und großflächigem Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortiment weitergenutzt werden sollte. Nachstehend werden Empfehlungen zur funktionalen Weiterentwicklung des Standortes zusammengefasst.

  • Bestandsschutz bestehender Betriebe
  • Positivraum für großflächige und kleinflächige Einzelhandelsvorhaben mit
    nicht zentrenrelevanten Sortimenten
  • Klare räumliche Definition des Sonderstandorts
  • Keine weiteren Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und
    nahversorgungsrelevanten Sortimenten
  • Restriktiver Umgang mit Randsortimenten
  • Bauplanungsrechtliche Absicherung



Bauleitplanverfahren
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80-A „Am Ostbahnhof II“ wurde im Dezember 2009 eingeleitet und wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (3) Baugesetzbuch aufgestellt und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet beinhaltet sowohl Flächen des unbeplanten Innenbereichs als auch größtenteils den Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet am Ostbahnhof“ mit dem seinerzeit hier die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels ermöglicht wurde. Die vorhandenen Betriebe genießen Bestandschutz.

Der Bebauungsplan Nr. 80A „Am Ostbahnhof II“ ist am 6. Juli 2013 durch Bekanntmachung in der Goslarschen Zeitung in Kraft getreten.

Die Unterlagen wurden erstellt von: Büro für Bauleitplanung, Am Alten Markt 9 A, 24619 Bornhöved, im Auftrag der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld - 2011/2012



Ablauf des Aufstellungsverfahrens

06.07.2013Rechtskraft des Bauleitplans