Informationen und Hintergründe zu Radon


  • Was ist Radon?

    Bei Radon handelt es sich um ein natürlich vorkommendes, radioaktives Element. Seine Eigenschaft als Edelgas zeichnet aus, dass es farb-, geruch- und geschmacklos und somit für die menschlichen Sinne nicht wahrnehmbar ist. Es entsteht durch die natürlichen Zerfallsreihen der in der Erdkruste vorkommenden Elemente Uran und Thorium. Das für den Strahlenschutz hauptsächlich relevante Radonisotop Radon-222 (wird allgemein als „Radon“ bezeichnet) besitzt eine physikalische Halbwertszeit von 3,82 Tagen, nach der es unter Aussendung eines Alphateilchens zerfällt. Die Folgeprodukte Polonium, Blei und Bismut weisen allesamt einen festen Aggregatzustand auf und sind mit Ausnahme der stabilen Endprodukte ebenfalls radioaktiv.
    Quelle: Land Niedersachsen

  • Warum sind wir von diesem Thema betroffen? 

    Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat im Juli 2019 per Erlass den NLWKN mit landesweit priorisierten Radonmessungen beauftragt. Aus den Ergebnissen sollten bis Ende 2020 „Radonvorsorgegebiete“ ausgewiesen werden, wenn die Konzentration den gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet. 

    Im Dezember 2020 hat das zuständige Gewerbeaufsichtsamt aus den Ergebnissen im Landkreis Goslar die Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage per Allgemeinverfügung als Vorsorgegebiete festgelegt. Nähere Informationen können auch auf der Homepage des Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingesehen werden. 

    In Radonvorsorgegebieten gelten zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen eines Gebäudes.
    Quelle: Landkreis Goslar

  • Anforderungen zum Radonschutz bei Neubauten und an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen  

    Neubau
    Wer ein Gebäude errichtet, hat erhöhte bauliche Radonschutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.

    Rechtsgrundlage:
    § 123 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
    § 154 StrlSchV

    Arbeitsplatz
    Überschreitet die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m³, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Radon-Reduzierung eingeleitet werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen muss anschließend entsprechend der gesetzlichen Fristen durch eine Messung nachgewiesen werden.

    Arbeitgeber/innen und Selbständige, welche für Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossen von Gebäuden verantwortlich sind, haben an diesen Arbeitsplätzen die Messung der Radon-222- Aktivitätskonzentration zu veranlassen.

    Rechtsgrundlage:
    § 127 StrlSchG
    § 155 StrlSchV

    Zuständig für die Überwachung der Pflichten ist das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen Leitfaden zum Thema Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen sowie ein Stufenkonzept geeigneter Maßnahmen entwickelt. 

    Maßnahmen sind zum Beispiel:

    • Lüften als Erstmaßnahme, gezieltes und effektives Lüften durch Lüftungsplan (Durchzug notwendig um die Innenraumluft in möglichst kurzer Zeit komplett auszutauschen)
    • gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft
    • die Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt
    • Abdichten von Türen und Leitungen zum Keller
    • die Verwendung diffusionshemmender Betonsorten und anderer geeigneter Dämmmaterialien
    • das Absaugen von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen


    Quelle. Stadt Goslar

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