Kanalsanierung

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Wenn Kanäle kaputt, undicht oder falsch angeschlossen sind, kann das große Schäden verursachen. 

In Clausthal-Zellerfeld und Umgebung ist es zu Problemen mit dem Kanalnetz gekommen. Ein Grund dafür ist das Alter der Leitungen – einige sind schon über 100 Jahre alt. Ein weiteres Problem ist sogenanntes Fremdwasser. Das ist Wasser, das nicht in die Schmutzwasserkanäle gehört, zum Beispiel Grundwasser, Regen- oder Drainagewasser. Es gelangt durch undichte Stellen oder falsche Anschlüsse in das Kanalnetz.

Um herauszufinden, in welchem Zustand die Kanäle sind, untersuchen wir ganze Ortschaften und viele Straßen. Danach beginnen die Reparaturen am öffentlichen Kanalnetz. 

Auch private Grundstücke werden geprüft. Wenn dort Schäden oder Mängel gefunden werden, müssen die Eigentümer sie innerhalb einer bestimmten Zeit reparieren. Denn es bringt nichts, nur die öffentlichen Kanäle in Ordnung zu bringen, wenn auf Privatgrundstücken weiterhin Wasser falsch abfließt.

Mit den Reparaturen halten wir die Gesetze zum Wasserschutz ein. Außerdem reduzieren wir so die Menge an Fremdwasser, das durch Schäden oder falsche Anschlüsse ins Kanalnetz gelangt.


  • Öffentliche und private Abwasserkanäle – Wer ist zuständig?

    In der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld ist der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserkanäle zuständig. Diese verlaufen in der Regel unterirdisch entlang der Straßen und sind ein zentraler Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Auch Reparaturen, Sanierungen oder notwendige Neubauten fallen in unseren Verantwortungsbereich. Finanziert werden diese Maßnahmen über die Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger.

    Ziel ist es, die öffentlichen Abwasseranlagen dauerhaft in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten – sowohl technisch als auch im Hinblick auf den langfristigen Werterhalt.

    Und wer ist für die privaten Hausanschlüsse zuständig?

    Für den sogenannten Hausanschluss – also die Grundleitungen auf dem Grundstück sowie den Anschlusskanal bis zum öffentlichen Kanal – sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben und ist Teil der allgemeinen Eigentümerpflichten.

    Was viele nicht wissen: Auch der Abschnitt zwischen der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Kanal gehört zum privaten Verantwortungsbereich – sofern in der örtlichen Entwässerungssatzung nichts anderes geregelt ist. Für diesen Teil, den sogenannten Anschlusskanal, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In Clausthal-Zellerfeld ist dieser Bereich in der Entwässerungssatzung geregelt.

    Wartung und Kontrolle nicht vergessen

    Weil Hausanschlüsse meist unsichtbar unter der Erde liegen – teilweise sogar unter dem Haus selbst –, geraten sie leicht in Vergessenheit. Dennoch müssen sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf gewartet werden, damit sie dicht und funktionsfähig bleiben. Schäden an privaten Abwasserleitungen können nicht nur zu erheblichen Kosten führen, sondern auch die Umwelt belasten.

    Wir empfehlen daher allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, sich frühzeitig mit dem Zustand ihrer privaten Abwasserleitungen zu befassen.

  • Hausanschluss prüfen – ohne Aufgraben

    Zunächst einmal eine gute Nachricht: Um zu überprüfen, ob Ihr Hausanschluss in Ordnung ist – also ob er dicht ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht –, muss in der Regel weder der Garten umgegraben noch der Keller, Gehwege oder Straßen geöffnet werden.

    Auch bei vorhandenen Schäden, die sich sanieren lassen, ist in den meisten Fällen kein Aufgraben notwendig. Dank modernster Technik, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren entwickelt wurde und von unseren Fachkräften routiniert eingesetzt wird, können viele Untersuchungen und Sanierungen grabungslos durchgeführt werden – schnell, präzise und schonend für Grundstück und Gebäude.

  • Reinigung und Inspektion der Hausanschlussleitung

    Reinigung

    Die Reinigung der Abwasserleitungen erfolgt in der Regel mithilfe von Hochdruckspüldüsen, die über Revisionsschächte oder Reinigungsöffnungen eingebracht werden. In Fließrichtung des Abwassers wird mit starkem Wasserdruck gespült, um lose Verschmutzungen, Ablagerungen und Verkrustungen effektiv zu entfernen.

    Diese Maßnahme ist oft der erste Schritt vor weiterführenden Untersuchungen oder Sanierungsarbeiten – sie schafft die Voraussetzung für eine genaue Bewertung des Leitungszustands.

    Optische Inspektion

    Nach der Reinigung ist der Weg frei für eine TV-Inspektion mit einer Spezialkamera. Dabei wird der Zustand der Leitungen überprüft, sichtbare Schäden dokumentiert und – durch die Analyse der Bilddaten – auch auf mögliche Undichtigkeiten geschlossen.

    Die Kamera kann sowohl in Richtung des öffentlichen Kanals als auch rückwärts in Richtung des Gebäudes eingesetzt werden – je nachdem, wo sich die Revisionsöffnung befindet.

    Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Reparatur, Renovierung oder gegebenenfalls eine vollständige Erneuerung notwendig ist.

  • Schäden an der Hausanschlussleitung – was nun?

    Wenn bei einer optischen Inspektion oder einer Dichtheitsprüfung festgestellt wird, dass Schäden an der Hausanschlussleitung vorliegen, ist – wie bei einem undichten Dach oder einem Loch im Gartenzaun – eine fachgerechte Instandsetzung erforderlich.

    In der Abwassertechnik spricht man in solchen Fällen von einer Sanierung. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Leitung dauerhaft wiederherzustellen oder zu verbessern. Die europäische Norm EN 752 beschreibt die Sanierung als Sammelbegriff für alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung bestehender Entwässerungssysteme.

    Je nach Art und Ausmaß der Schäden kommen unterschiedliche Sanierungsverfahren zum Einsatz:


    1. Reparatur – gezielte Behebung einzelner Schäden

    Bei örtlich begrenzten Schäden wie Versatz an Muffen, Rissen oder kleinen Löchern reicht meist eine Reparaturmaßnahme aus. Dabei gibt es verschiedene Techniken:

    • Injektionsverfahren: Pumpfähige Materialien werden unter Druck in Hohlräume eingebracht, um diese zu verfüllen, abdichten oder stabilisieren.
    • Roboterverfahren: Je nach Schadensbild kommen Spezialroboter zum Einsatz, die beispielsweise Hindernisse abfräsen, Hohlräume verfüllen, Scherben stabilisieren, Rohrinnenflächen reinigen und vieles mehr leisten können.
    • Kurzliner (Kurzbaugrube): Diese Methode nutzt kurze, harzgetränkte Inliner (meist 0,5 bis 5 Meter lang), die punktuell in beschädigte Rohrabschnitte eingebracht werden – ideal bei Einzelschäden.

    2. Renovierung – Verbesserung der Leitungsfunktion mit Substanznutzung

    Wenn größere Abschnitte betroffen sind, aber die ursprüngliche Rohrstruktur noch tragfähig ist, bietet sich eine Renovierung an. Auch hier stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:

    • Schlauchrelining: Ein mit Kunstharz getränkter Gewebeschlauch wird in die beschädigte Leitung eingebracht, per Luft- oder Wasserdruck an die Rohrwand gepresst und dort ausgehärtet. So entsteht ein neues, muffenloses Kunststoffrohr innerhalb des Altrohrs.
    • Rohrstrangrelining: Alternativ kann ein flexibler Kunststoffrohrstrang in das bestehende Leitungssystem eingezogen werden.

    Bei allen Renovierungsverfahren ist zu beachten, dass es zu einer geringen Querschnittsreduzierung kommen kann, die bei der Planung berücksichtigt werden muss.


    Wenn du möchtest, kann ich zu jedem Verfahren auch eine infografische Darstellung oder ein Download-PDF für Bürgerinformationen vorschlagen oder erstellen. Sag einfach Bescheid!

  • Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen

    Unter einer Erneuerung versteht man die Herstellung neuer Abwasserleitungen und -kanäle – entweder in der bisherigen Trasse oder in abweichender Linienführung. Die neuen Leitungen übernehmen dabei vollständig die Funktion der vorhandenen, nicht mehr intakten Abwasseranlagen.

    Eine vollständige Erneuerung des Hausanschlusses wird notwendig, wenn eine Reparatur oder Renovierung aufgrund größerer Schäden oder fehlender bzw. unzureichender Revisionsöffnungen nicht mehr möglich oder nicht mehr wirtschaftlich ist.

    Auch bei der Erneuerung muss nicht zwangsläufig aufgegraben werden: Dank moderner unterirdischer Verfahren in geschlossener Bauweise – wie beispielsweise dem sogenannten Berstlining – können viele Maßnahmen grabenlos und damit besonders schonend für Grundstück und Umwelt durchgeführt werden.