Was gilt als Schadenfall?
Ein Schadenfall liegt z. B. dann vor, wenn:
- Ihr Eigentum durch städtische Einrichtungen oder bauliche Mängel beschädigt wurde,
- Sie selbst durch Gefahrenstellen im öffentlichen Raum zu Schaden gekommen sind,
- es zu Unfällen im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen kam.
Typische Beispiele:
- Schäden durch Schlaglöcher oder ungesicherte Baustellen
- Defekte oder beschädigte Gehwege und Straßenbeleuchtung
So funktioniert’s:
- Online-Formular ausfüllen
- Angaben zum Schaden machen (Datum, Ort, Beschreibung, ggf. Fotos)
- Absenden – wir kümmern uns!
Je vollständiger Ihre Angaben, desto schneller können wir den Fall prüfen und bearbeiten. Bei Bedarf leiten wir Ihre Meldung an unsere Versicherung weiter. Sollte es Rückfragen geben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.