Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine weitere Neuerung in Kraft, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Komfort und weniger Wege bescheren soll:
Personalausweise und Reisepässe können nach der Beantragung direkt an die Wohnadresse zugestellt werden.
Die Bundesdruckerei ermöglicht diesen neuen Service im Rahmen der bundesweiten Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung. Damit entfällt künftig der zusätzliche Termin zur Abholung im Bürgerbüro – die fertigen Dokumente kommen bequem per Einschreiben nach Hause.
Was ändert sich konkret?
- ✅ Zustellung von Ausweis oder Pass direkt an Ihre Meldeadresse
- 📬 Kein zweiter Weg ins Bürgerbüro zur Abholung notwendig
- 💶 Zusätzliche Zustellgebühr von 15 € pro Dokument
- ⚠️ Wichtig: Zustellung nur bei vorhandener Ausweisdokumentation möglich
Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post per Einschreiben. Damit verbunden ist die Pflicht zur persönlichen Annahme. Falls niemand zu Hause ist, wird eine Benachrichtigung zur Abholung bei der Post hinterlassen.
Gültiges Ausweisdokument erforderlich
Ein wichtiger Hinweis:
Für die Nutzung des Versandservices muss ein gültiges Ausweisdokument vorhanden sein, da dieses bei der Zustellung als Identitätsnachweis dient.
Das bedeutet:
- Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass.
- Wenn Sie einen Reisepass beantragen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.
➡️ Beide Dokumente gleichzeitig zu beantragen und zustellen zu lassen ist nicht möglich.
Bürgerfreundlicher – aber mit Voraussetzungen
Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich als Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger - aber auch unseres Bürgerbüros. Gleichzeitig bittet wir um Verständnis für die notwendigen - durch die Bundesdruckerei festgelegten Bedingungen, insbesondere die zusätzliche Gebühr und die Voraussetzung eines gültigen Ausweisdokuments.