Winterdienst


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Spezielle Hinweise für - Stadt Clausthal-Zellerfeld

Zuständig für den Winterdienstes ist der Baubetriebshof der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Bauhofstraße 17, 38678 Clausthal-Zellerfeld.

Zuständige Abteilungen