Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld wird in den nächsten Jahren die „Sägemüllerstraße“, eine innerörtliche Gemeindestraße, ausbauen. Der grundhafte Ausbau der Sägemüllerstraße wird in mehreren Bauabschnitten gemeinsam mit dem Abwasserbetrieb der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld und der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH ausgeführt.
Im zweiten Bauabschnitt wird zuerst die Kanalisation in der Bartelsstraße ab Anfang November 2022 erneuert. Anschließend werden die Kanalarbeiten im Bereich der Sägemüllerstraße bis zum Kreuzungsbereich der Straße Großer Bruch fortgesetzt. Bei frühzeitigen Wintereinbruch wird im Bereich der zur Zeit geöffneten Baugruben entsprechend abgesichert. Die Kanaltrasse im Straßenbereich wird mit Mineralgemisch bis Oberkante alte Straßendecke aufgefüllt, so das eine Befahrung durch die Grundstücksanlieger über die Winterzeit möglich ist.
Aufgrund der Corona-Pandemie COVID 19 und der damit verbundenen kontaktreduzierenden Maßnahmen muss auf die Durchführung einer Anliegerversammlung derzeit verzichtet werden.
Wir möchten Sie auf diesem Wege über den geplanten Ablauf informieren
Was wird gebaut?
Der Abwasserbetrieb wird als Erstes mit der Erneuerung der vorhandenen Schmutz- und Regenwasserhauptsammler sowie der teilweisen Herstellung von Regenwasser- und Schmutzwasserhausanschlussleitungen beginnen. Daran schließen sich die Stadtwerke mit den Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser an. Im diesem Zuge wird auch die Straßenbeleuchtung im Ausbaubereich erneuert. 2 Zum Abschluss erfolgt dann der grundhafte Ausbau der Fahrbahn sowie der Gehweg-, Parkflächen- und Nebenanlagenbereiche.
Wann wird gebaut?
Baustelleneinrichtung: ab 07. November 2022
Baubeginn: voraussichtlich 08. November 2022
Bauende der Gesamtbaumaßnahme: voraussichtlich Juli 2024
Witterungsbedingt oder durch nicht vorhersehbare Umstände kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen.Wie ist der Verkehr während der Bauzeit geregelt?
Der Ausbau der zwei Bauabschnitte erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsrichtlinien vollständig unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten, dass es in dem betroffenen Bereich keine Parkmöglichkeiten während der Baumaßnahme gibt. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt. Bitte beachten Sie hier – auch in Ihrem eigenen Interesse – die aufgestellte Baustellenbeschilderung.
Als Ausweichparkplätze im ersten Bauabschnitt stehen Ihnen im hinteren Bereich des sogenannten Penny-Parkplatzes gekennzeichnete Flächen die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, als Parkraum zur Verfügung.
Rettungsdienste und Feuerwehr im Noteinsatz können jederzeit den Baubereich befahren.
Eine Befahrung des Baubereiches durch die Anwohner für zum Beispiel Anlieferung von Möbeln oder Umzugswagen ist nur nach rechtzeitiger Absprache sicherlich möglich.
Die regelmäßige Müllabfuhr wird durch die ausführende Baufirma organisiert. Eine entsprechende Information hierzu wird zeitnah durch die Baufirma erfolgen.
Ihre Ansprechpartner während der Bauzeit?
Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme lassen sich leider nicht für die Anlieger vermeiden.
Wir werden mit der bauausführenden Firma alles daran setzen, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sollten Sie während Bauzeit Fragen, berechtigte Anregungen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an:
Gesamtmaßnahme und Straßenbau:
Bau- und Ordnungsamt der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld,
Herr Gerstenberg, ☎ 0 53 23 / 931 – 901
E-Mail: fabian.gerstenberg@clausthal-zellerfeld.deKanalbau:
Abwasserbetrieb der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld,
Herr Fischer, ☎ 0 53 23 / 715 – 265
E-Mail: b.fischer@harz.de
Herr Thieme, ☎ 0 53 23 / 715 – 2670
E-Mail: s.thieme@harz.de
Versorgungsleitungen:
Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH, Herr Weigert,☎ 0 53 23 / 715 – 115
E-Mail: m.weigert@harz.deNeben telefonischem Kontakt ist der Zugang zur Stadtverwaltung ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich, um damit übermäßigem Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.
Der vorgegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Ohne Mund-NasenBedeckung kein Einlass. Sie werden zu Ihrem Termin am Haupteingang im Innenhof abgeholt.
Wir werden bemüht sein, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Fabian Gerstenberg