Seit 1972 gibt es die Samtgemeinde Oberharz in ihrer heutigen Form. Im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform schlossen sich die früher selbständigen Gemeinden Clausthal-Zellerfeld, Altenau, Wildemann und Schulenberg zur besseren Erledigung der gemeindlichen Aufgaben zur Samtgemeinde Oberharz zusammen.
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oberharz wollten seinerzeit ihre Selbständigkeit nicht völlig aufgeben und insbesondere ihren für den Fremdenverkehr wichtigen Ortsnamen erhalten und daher keine Einheitsgemeinde bilden.
Neben der Samtgemeinde mit Rat und hauptamtlichem Bürgermeister bestehen die Mitgliedsgemeinden als rechtlich selbständige Gemeinden weiter, sie haben ebenfalls einen eigenen Rat, einen eigenen (ehrenamtlichen) Bürgermeister und einen eigenen Haushalt.
Die Zuständigkeit für die kommunalen Aufgaben ist dabei auf die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt: eine komplizierte Angelegenheit selbst für Fachleute. (mg)
Die Samtgemeinde Oberharz ist zuständig für
Die Samtgemeinde Oberharz wird geleitet von: